4. Auflage des Basler Kommentars zum Schweizerischen Strafgesetzbuch, 2019

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Wie von Anfang an haben wir auch an der 4. Auflage des Basler Kommentars zum Schweizerischen Strafgesetzbuch (Basler Kommentar) mit über 300 Seiten mitgewirkt, durch Kommentierung der Art. 180-186, Art. 303-310 sowie Art. 319 StGB, nämlich

Drohung,
Nötigung,
Zwangsheirat und erzwungene eingetragene Partnerschaft,
Menschenhandel,
Freiheitsberaubung und Entführung,
Erschwerende Umstände,
Geiselnahme,
Verschwindenlassen,
Hausfriedensbruch,

Falsche Anschuldigung,
Irreführung der Rechtspflege,
Begünstigung,
Falsche Beweisaussage der Partei,
Falsches Zeugnis, Falsches Gutachten, Falsche Übersetzung,
Strafmilderungen,
Verwaltungssachen und Verfahren vor Internationalen Gerichten,

Befreiung von Gefangenen,
Meuterei von Gefangenen,
Entweichenlassen von Gefangenen.