Gutachten I und II von Prof.Dr. F. Riklin rügten ungenügende Anklage

Im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wurden von namhaften Professoren der Rechtswissenschaften Gutachten erstellt, die das Verhalten von Dr. Guido A. Zäch und/oder der Justizbehörden analysierten. Die Gutachten stellten durchwegs ein korrektes Verhalten von Dr. Guido A. Zäch fest und wiesen auf bedeutende Verfahrensmängel hin. Die Gerichte gingen auf die Analysen der Experten kaum bis gar nicht ein.

Bilden Sie sich eine eigene Meinung und lesen Sie die Gutachten des Strafrechtlers Prof.Dr. F. Riklin:

  • Prof.Dr. F. Riklin setzte sich mit der Anklageschrift auseinander und erkannte, dass der Anklagegrundsatz nicht gewahrt worden war: Gutachten vom 28. April 2004
  • Prof.Dr. F. Riklin vertiefte seine Analyse in einem weiteren Gutachten und blieb bei seiner Schlussfolgerung: Gutachten vom 13. Dezember 2004