Basler Justiz überging die „Geschädigten“ im Strafverfahren

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Das Basler Appellationsgericht hatte Guido A. Zäch schuldig gesprochen, die Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) und die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (GöV), ferner die Eheleute Dr. Rudolph und Alexandra Sprüngli sowie Dr. Stephan Schmidheinys Avina Stiftung vermögensrechtlich im Umfang von rund CHF 1.3 Mio geschädigt zu haben.

Obwohl diese „Geschädigten“ als Parteien natürlich Teilnahme- und Antragsrechte gehabt hätten, wurden sie im Strafverfahren gegen Guido A. Zäch nicht als solche begrüsst.

Als SPS und GöV ihre Parteirechte vor Gericht für sich in Anspruch nehmen wollten, wurde ihnen der Zugang dazu zweimal explizit verwehrt und der Verfahrensfehler nicht behoben. Daher konnten sie ihre ablehnende Haltung zu den Vorwürfen der Anklage nicht darlegen. Auch die „Geschädigten“ Eheleute Sprüngli sowie Dr. Stephan Schmidheiny hatten den Behörden teils brieflich, teils telefonisch und in einem Fall in einer Einvernahme mitgeteilt, dass sie Guido A. Zäch bezüglich ihrer persönlichen Zuwendungen freie Hand gegeben hatten und von ihm nicht geschädigt worden seien.