Volksinitiative Dr. Vera Delnon: „Rechtsschutz in Strafsachen“

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Im Jahr 1991 beruhte das Strafverfahren im Kanton Zürich auf der mehrfach revidierten Strafprozessordnung von 1919. Im Laufe der Jahre zeigten sich Unzulänglichkeiten und Mängel, die trotz Revisionsbemühungen bestehen blieben. Das sollte mit der Volksinitiative „Rechtsschutz in Strafsachen“ behoben werden, welche 15 Strafverteidiger, darunter RA Dr. Vera Delnon, im Kanton Zürich zur Volksabstimmung brachten.

Nur rudimentär war damals der Schutz der Opfer von Straftaten ausgestaltet. Die Volksinitiative verlangte daher neu für Opfer von schweren Straftaten Anspruch auf Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsvertreters. Bedarf bestand auch für die Gewährleistung des Rechts auf den Verteidiger der ersten Stunde und das Recht auf umgehende und vollständige Rechtsbelehrung des Beschuldigten. Damals war das polizeiliche Ermittlungsverfahren der Kontrolle durch eine sachverständige Verteidigung vollständig entzogen. Einer Neuregelung rief auch die Anordnung der Untersuchungshaft mittels Einführung des Haftrichters, da der Freiheitsentzug zu den schwersten Eingriffen in die Persönlichkeit eines Menschen gehört. Das galt damals im Kanton Zürich noch als überflüssig. RA Bernhard Rüdy unterstützte die Arbeiten für die Initiative als Vorstandsmitglied des Zürcher Anwaltsverbandes sehr aktiv. Er koordinierte die gemeinsamen Anstrengungen der Initiaten und des Zürcher Anwaltsverbands für ein faires Strafverfahren.

Die Volksinitiative wurde bei der Abstimmung an der Urne vom Zürcher Stimmvolk knapp verworfen. Deren Anliegen waren aber zu rund 75% in die laufende StPO-Revision eingeflossen, die bei der gleichen Abstimmung angenommen wurde. Seit Einführung der eidgenössischen StPO am 1. Januar 2011 gelten sämtliche Anliegen der Zürcher Volksinitiative „Rechtsschutz in Strafsachen“ in der ganzen Schweiz.