Ergebnis der Volksabstimmung zur Volksinitiative „Rechtsschutz in Strafsachen“

 

Ja-Stimmen: 47.5%, Nein-Stimmen: 52.5%.

Mehr als 70% der Anliegen der Initiative waren aber in die revidierte StPO ZH aufgenommen worden, welche am selben Tag zur Abstimmung gelangte und angenommen wurde.

Seit Einführung der eidgenössischen StPO am 1. Januar 2011 gelten sämtliche Anliegen der Zürcher Volksinitiative Rechtsschutz in Strafsachen von 1991 sinngemäss in der gesamten Schweiz.