Fragen und Antworten zum Strafurteil gegen Guido A. Zäch

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Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt klagte Guido A. Zäch wegen Vermögensdelikten in Höhe von knapp CHF 62 Mio an. Das Urteil des Strafgerichts Basel lautete auf Vermögensdelikte in Höhe von knapp CHF 30 Mio. Das Appellationsgerichts Basel verurteilte ihn wegen Vermögensdelikten in Höhe von CHF 1.3 Mio.

Die laut Anklage in ihrem Vermögen „Geschädigten“ wurden nicht als Parteien ins Strafverfahren eingeladen.

Gegen seine Verurteilung durch das Basler Appellationsgericht vom 24. Oktober 2005 erhob Dr. Guido A. Zäch sowohl staatsrechtliche Beschwerde wie auch eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht.

Die beiden Beschwerdeschriften zeigen, weshalb Guido A. Zäch verurteilt wurde und mit welchen Argumenten und Beweisen er sich dagegen beim Bundesgericht wehrte. Sie finden sie hier verknüpft mit der Begründung des Bundesgerichts, welches die Beschwerden in einem einzigen Urteil abwies, jeweils verlinkt bei vereinzelten Kurzhinweisen in roter Schrift. Lesen Sie selbst:

Staatsrechtliche Beschwerde von GAZ gegen das Strafurteil, mit Verknüpfungen zum Bundesgerichtsentscheid 6P.183/2006 und 6S.415/2006

Eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde von GAZ gegen das Strafurteil, mit Verknüpfungen zum Bundesgerichtsentscheid 6P.183/2006 und 6S.415/2006