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Deutschland gab im Jahr 2008 öffentlich bekannt, es habe für den Erwerb von illegal erlangten Steuerdaten aus Liechtenstein 4.2 Mio. Euro bezahlt. Wenige Tage später riefen deutsche Regierungsvertreter zum Kampf gegen die "Steueroase Schweiz" auf und luden Bankangestellte ein, auch schweizerische Bankkundendaten über deutsche "Steuerhinterzieher" zu melden, es bestehe ein "massives Interesse". Darin liegt eine Aufforderung zur Begehung von schweren Straftaten gegen Bezahlung von Bestechungsgeldern - u.a. Spionagedelikte bzw. Staatsschutzdelikte wie Wirtschaftlicher Nachrichtendienst und Verbotene Handlungen für einen fremden Staat. Eine Person aus der Schweiz hat den deutschen Behörden daraufhin illegal erlangte Bankkundendaten für 2.5 Mio. Euro ausgeliefert. Gemäss eigenen Angaben soll Deutschland bereits den Ankauf weiterer gestohlener Bankdaten prüfen. Diese Daten werden - wie seit der Liechtensteiner Steuerdaten-Affäre bekannt - für die Eröffnung und Durchführung von Steuerstrafverfahren gegen Steuerpflichtige in Deutschland verwendet. Deutsche Regierungsvertreter halten ihr Vorgehen für zulässig, während die Schweiz gegen die massiven Rechtsverletzungen vorgeht. Möglich ist u.a. eine Staatsklage, d.h. eine Klage der Schweiz gegen Deutschland beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag wegen mehrfacher Verletzung des Völkerrechts.

   
  Staatsklage der Schweiz gegen Deutschland beim IGH
  Ausführliche Klagegründe - pdf
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